Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung zu allen Fragen des Brandschutzes – sowohl bei Neubauten, Umbauten und im laufenden Betrieb. Unsere transparente Brandschutzplanung mündet in maßgeschneiderten Brandschutzkonzepten für Ihre Immobilie.
Zu besonderen Einzelaspekten des Brandschutzes erstellen wir kurze brandschutztechnische Stellungnahmen. Für komplexe Brandschutzfragen und zur Bewertung des bereits vorhandenen Gebäudebestandes erstellen wir Ihnen qualifizierte Gutachten.
Mit unserem von der Architektenkammer Hessen geprüften Nachweisberechtigten für Brandschutz haben wir uns auf die Erstellung von individuellen Brandschutzkonzepten für Sonderbauten spezialisiert. Darüber hinaus erstellen wir Brandschutznachweise für Objekte der Gebäudeklassen 4 und 5.
Unser Spektrum reicht dabei von einfachen Wohn- und Geschäftshäusern bis zu Sonderbauten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei Industriebauten.
Es gilt: Je früher der Brandschutz in den Gebäudeentwurf und die Planungen der technischen Anlagen einfließt, desto geringere Kosten und Verzögerungen entstehen im gesamten Projektverlauf. Daher übernehmen wir für Sie auch gerne die frühzeitige Koordination der verschiedenen Prüfingenieure für die Technische Gebäudeausstattung. Im optimalen Falle startet diese Koordination bereits parallel zur Ausführungsplanung durch die verschiedenen Fachplaner. Nur so wird sicher gestellt, dass eine kosteneffiziente, fach- und termingerechte Umsetzung und Inbetriebnahme erfolgen kann.
Daneben stehen wir Ihnen auch noch nach der Erteilung der Baugenehmigung mit unserer Expertise bei der Planung von Brandschutzdetails und während der Ausführung für Bauleitung und Überwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung zur Verfügung.
Brandschutz - der Mensch im Mittelpunkt
Unsere Leistungen für Sie.
Rechtzeitig zur Inbetriebnahme und behördlichen Abnahme erstellen wir und aktualisieren:
- Brandfallsteuermatrix
- Brandlastermittlungen
- Brandschutzakten
- Brandschutzkonzepte
- Brandschutznachweise
- Brandschutzordnungen
- Dokumentationen für Brandschutzmaßnahmen
- Entfluchtungskonzepte & -simulationen
- Entrauchungskonzepte & -simulationen
- Feuerwehrlaufkarten
- Feuerwehrplänen
- Flucht- und Rettungswegpläne
- Gefährdungsbeurteilungen
- Kataster für Brandschutzmaßnahmen
- Laufkarten für Brandmeldeanlagen
Brandschutz für Sonderbauten
- Alten- und Pflegeheime
- Bars
- Beherbergungsstätten
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Diskotheken
- Dorfgemeinschaftshäuser
- Entsorgungsbetriebe
- Gastronomiebetriebe
- Hochhäuser
- Hochregallager
- Hochschulen
- Hochschulen
- Hotels
- Jugendherbergen
- Justizvollzugsanstalten
- Kindergärten
- Kinderhorte
- Kino
- Kraftwerke
- Krankenhäuser
- Kulturhäuser
- Labore
- landwirtschaftliche Betriebe
- Logistikhallen
- Parkhäuser
- Restaurants
- Schulen
- Schwimmbäder
- sonstige Sonderbauten
- Spielhallen
- Sportstätten
- Tiefgaragen
- Theater
- Verkaufsstätten
- Versammlungsstätten
- Wohnheime
Bearbeitung eines Brandschutzprojektes
1. Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung, des Planungsumfangs und inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind
- Festlegung der Aufgabenverteilung
- Bestandsaufnahme vor Ort und
- Auswerten von Bauakten
2. Vorplanung
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchter Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
- Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich der Möglichkeiten beim abwehrenden Brandchutz und Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen
- Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
- Erarbeitung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
- Ermittlung von Brandlasten vor Ort
- Auswerten von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrenstoffen
- Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
- Stichpunktartiges Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
3. Entwurfsplanung
- Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
- Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
- Mitwirkung bei der Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr
- Festlegen der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
- Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden
- Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
- Erarbeiten des Erläuterungsberichtes zum Brandschutzkonzept gemäß der jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften
- Erstellen von Brandschutzplänen zum Brandschutzkonzept als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagetechnischen Konzeptes
- Begründen von Abweichungen
- Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
- Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs
5. Ausführungsplanung
- Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
- Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
- Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
- Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage („Lüftungsgesuch“)
- Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes
- Mitwirken bei der Einholung von Zustimmungen im Einzelfall
- Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
- Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
- Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern
6. Vorbereiten der Vergabe
- Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile des Leistungsverzeichnisses
- Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
- Mitwirken bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen
- Mitwirken bei der Anfertigung von Leistungsbeschreibungen
7. Mitwirken bei der Vergabe
- Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutzrelevanten Teile der Leistungsverzeichnisse
8. Bauüberwachung
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
- Kontrolle der vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
- Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen / Begehungen
- Teilnahme an behördlichen Prüfungen / Begehungen
- Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme
- Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
- Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen
- Mitwirken bei der Feststellung von Mängeln
- Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle
- Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix
9. Objektbetreuung
- Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne
- Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
- Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
- Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
- Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans
- Unterstützen der Unternehmensleitung als Berater oder Externer Brandschutzbeauftragter
Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten:
Was ist ein Brandschutznachweis?
Im Brandschutznachweis wird die bauliche Realität mit den baurechtlichen Anforderungen verglichen und die Einhaltung nachgewiesen. Er ist für Regelbauten nach der jeweiligen Landesbauordnung zu erstellen. Für einzelne Abweichungen werden Kompensationsmaßnahmen beschrieben. Sind wesentliche Abweichungen vorhanden, so ist ein Brandschutzkonzept zu erarbeiten. Ein Brandschutznachweis kann je nach Gebäudeklasse rein zeichnerisch dargestellt werden oder aus Text- und Planteil bestehen. Der Brandschutznachweis wird mit den Genehmigungsunterlagen eingereicht bzw. kann je nach Gebäudeklasse auch bis zum Baubeginn nachgereicht werden.
Was ist ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept wird insbesondere für Sonderbauten erstellt. Auch Regelbauten mit wesentlichen Abweichungen nach der jeweiligen Landesbauordnung erfordern die Erarbeitung eines individuellen Brandschutzkonzepts. Im Brandschutzkonzept wird der Nachweis erbracht, dass aufgrund der gewählten Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele der Landesbauordnungen eingehalten werden und keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes gegen die Umsetzung des Bauvorhabens bestehen.
Wann benötigen Sie ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept ist heute eine wesentliche Bewertungsgrundlage bei Sonderbauten für die Erteilung einer Baugenehmigung. Es wird mit den Genehmigungsunterlagen eingereicht bzw. muss kurzfristig nachgereicht werden.
Heute ist es der Regelfall, dass ohne Brandschutzkonzept keine Baugenehmigung für einen Sonderbau erteilt wird. Nachträgliche Änderungen in der Bauausführung, welche den Brandschutz betreffen, müssen somit laufend ergänzt und nachgenehmigt werden.
Was macht ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz?
Der Titel Fachplaner ist ebenso wie der Titel Sachverständiger keine geschützte Berufsbezeichnung. Ein Fachplaner verfügt aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und seines beruflichen Werdeganges über spezielle Kenntnisse im vorbeugenden Brandschutz und besitzt die Fähigkeit Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte zu erstellen. Im Idealfall kann er seine Qualifikation mit entsprechenden Ausbildungsbescheinigungen nachweisen. Von einem Fachplaner erstellte Brandschutznachweise und -konzepte müssen bei Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 und 5 durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüft werden.
Die Kosten sind ebenfalls durch den Bauherren zu tragen.
Was macht ein Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz?
Die Qualifikation von Nachweisberechtigten wird durch die Ingenieur- und Architektenkammern geprüft. Nachweisberechtigte werden von den Kammern in Listen eingetragen, so dass die Qualifikation jederzeit überprüft werden kann.
Nachweisberechtigte sind verpflichtet eine Berufshaftpflicht abzuschliessen und sich regelmäßig fort zu bilden. Ein Nachweisberechtigte kann aufgrund ausreichender Erfahrung brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten verfassen.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt die Geschäftsleitung eines Unternehmens bei der Umsetzung und Einhaltung aller Brandschutzmaßnahmen, wie sie aus Baugenehmigung, Versicherungsvertrag und dem Arbeitsrecht resultieren können. Brandschutzbeauftragter kann sowohl ein Mitarbeiter sein, als auch eine externe Person. Detaillierte Informationen können Sie unserer Seite zu unserer Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter entnehmen.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann als Auflage aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept bzw. dem Versicherungsvertrag resultieren. Ein Brandschutzbeauftragter benötigt eine qualifizierte Ausbildung und unterliegt einer regelmäßigen Fortbildungspflicht.
Welche Grundlagen müssen in Brandschutzkonzepten beachtet werden?
Für eine Baugenehmigung sind in jedem Falle die baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Gebäude steht, zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Nutzung des Gebäudes variieren diese Vorschriften von Bundesland zu Bundesland.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber weitere Themen zur Bearbeitung beauftragen. Dies können besondere Schutzziele wie auch Auflagen aus dem Versicherungsvertrag und Belange des Arbeitsschutzes sein.
Was ist der Inhalt einer Brandschutzplanung?
Mögliche Themen einer Brandschutzplanung richten sich nach dem Ziel, welches erreicht werden soll. Sie sind jeweils individuell – am besten schriftlich – zu vereinbaren. Mögliche Themen finden Sie unter den einzelnen, oben dargestellten Bearbeitungsstufen eines Brandschutzprojektes.
Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Ersteller von Brandschutzkonzepten verlangen wie jeder andere am Projekt beteiligte Planer ein Honorar. Dieses ist jedoch anders als bei Architekten, Elektro-, Heinzungs-, Lüftungs- und Sanitärplanern nicht durch die HOAI gesetzlich bestimmt. Die AHO-Fachkommission „Brandschutz“ hat jedoch einen Vorschlag zur Honorierung im Brandschutz erarbeitet.
Maßgeblich für die Kosten eines Brandschutzkonzepts sind vereinfacht gesagt die Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes und ob es sich um einen Bestandsbau handelt oder besondere Genehmigungsverfahren (Denkmalschutz, BImschG, usw.) zu beachten sind.
Die Erfahrung zeigt, dass Angebote teilweise sehr große Unterschiede aufweisen. Die meisten Kosten im Brandschutz verursacht jedoch nicht die Erstellung des Konzeptes, sondern die im Konzept aufgeführten Maßnahmen und Verzögerungen in der Planungs- und Ausführungsphase aufgrund mangelnder Qualifikation oder Überlastung der Projektbeteiligten.
Auch im vorbeugenden Brandschutz gilt: So viel wie nötig, so professionell wie möglich.
Lassen Sie sich die Qualifikationen des Erstellers nachweisen. Zudem kann im Zuge der Angebotseinholung ein Telefonat oder sogar ein Ortstermin sinnvoll sein. So können Sie ggf. bereits beim ersten Gespräch einschätzen, ob eine Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen wird.
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Nutzen Sie einfach das folgende Kontaktformular und ich beantworte Ihnen Ihre Fragen sehr gerne.