Slide SACHVERSTÄNDIGER Wenn Sie es genau wissen wollen. Klinger SCHADSTOFFE

Ihr Sachverständiger an Ihrer Seite.

Egal ob Sie einen Altbau oder eine neuere Immobile kaufen oder Ihr Haus sanieren wollen, bei Sanierung, Umbau, Abbruch oder Entkernung von Gebäuden stößt man häufig auf Schadstoffe.
Unsere sorgfältige Bestandserkundung gibt Ihnen Sicherheit, denn früher häufig verbaute Baustoffe sind heutzutage verboten und können die Gesundheit der Hausbewohner schädigen.
Der Beurteilung von Bestandsobjekten hinsichtlich möglicher Gefahrstoffe kommt somit eine große Bedeutung zu. Bedeutet doch die Sanierung von Gefahrstoffen neben einem höheren finanziellen immer auch einen höheren zeitlichen Aufwand und eine intensive Sanierungsbegleitung.
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Sachverständige für Schadstoffe helfen wir Ihnen gerne

  • Gefahrstoffe im Altbau zu erkennen
  • Gefahrstoffe in Baumaterialien zu 
 erkennen
  • die gesundheitliche Relevanz der Gefahrstoffe abzuschätzen
  • die Notwendigkeit von Sanierungen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen
  • Klarheit für Käufer und Verkäufer zu 
 schaffen
  • Klarheit für Eigentümer und Mieter zu 
 schaffen
  • die Dauer eines Baustopps zu 
 reduzieren

Ist es bereits zur Schadstofffreisetzung gekommen, empfehlen wir Sofortmaßnahmen und unterstützen Sie beim bzw. übernehmen das Troubleshooting und die Kommunikation mit Behörden. Nutzen Sie unser Know-how im Schadstoffmanagement für die Erfassung der vorhandenen Gebäudeschadstoffe und den Umgang damit. Dank unserer langjährigen Erfahrungen sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Ihr Nutzen

Sowohl als Mieter als auch als Eigentümer!

  • Infolge unserer Bürostruktur sind wir in der Lage bei Bedarf kurzfristig einen Ortstermin durchzuführen.
  • Sie schliessen eine Gefährdung für Ihre Familie und sich aus

Eigentümer

  • Sie minimieren das Risiken beim Hauskauf
  • Sie schützen sich vor dem Vorwurf der arglistigen Täuschung beim Verkauf der Immobilie
  • Sie minimieren das Risiko von Haftungs- & Schadensersatzansprüchen gegenüber Mietern & Nutzern
  • Sie können den gesetzlichen Auskunftsanspruch des Mieters bedienen
  • Sie können nachweisen Ihrer rechtliche Verpflichtung nachgekommen zu sein.
  • Ihre Planungen basieren auf belastbaren Grundlagen
  • Sie minimieren das Risiko von ungewollten und unkontrollierten Schadstofffreisetzungen
  • Sie minimieren das Risiko eines Baustopps
  • Sie minimieren das Risiko ungeplanter Kosten & teurer Nachträge
  • Sie minimieren das Risiko von unkalkulierbaren zeitlichen Verzögerungen

Mieter

  • Vorsorge vor dem Einzug in eine neue Wohnung / Haus
  • Beweissicherung für eine Klage gegen den Eigentümer
Björn Klinger
+49 561 3162903

Wir bieten ihnen:

  • Beratung zum Vorkommen von Gefahrstoffen
  • Beratung zu Auswirkungen von Gefahrstoffen
  • Erstellen von Schadstoffkatastern
  • Erstellen von Schadstoffgutachten
  • Erstellen von Schiedsgutachten
  • Erstellen von Messkonzepten
  • Laboruntersuchungen von Baustoffen, Material- & Wischproben
  • Erstellen von Sanierungskonzepten
  • Qualitätsüberwachung in der Sanierungsphase
  • Begleitung von Trocknungsmaßnahmen
  • Erfolgskontrolle von Sanierungsmaßnahmen
  • Begleitung bei der Abnahme

Unsere Kompetenzbereiche:

  • Asbest
  • Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT)
  • Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
  • Formaldehyd
  • Holzschutzmittel
  • Künstliche Mineralfasern (KMF)
  • Lindan
  • PAK (Teer)
  • PCB
  • PCP
  • Schimmelpilze und Bakterien
  • Weichmacher (Phthalate)
  • Terpene

Für Asbest und KMF verfügen wir über die Sachkundenachweise nach TRGS 519, Anlage 3 und TRGS 521.

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten:

Nutzen einer Untersuchung auf Schadstoffe

Eine Erkundunq ist immer sinnvoll, um ggf. die Kosten für einen notwendigen fachgerechten Rückbau bereits im Vorfeld einkalkulieren zu können und unliebsame Überraschungen durch Nachträge zu vermeiden. Werden in der Bauphase Schadstoffe frei gesetzt, bedeutet dies in der Praxis immer einen Baustopp und in der Folge immer einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand, denn häufig werden Abstimmungen mit Behörden erforderlich und Firmen lassen sich einen kurzfristigen Einsatz immer zusätzlich vergüten.

Unsere primären Ziele für Sie...

  • Gefahrstoffe erkennen und die Freisetzung verhindern
  • In der Planungsphase prophylaktisch Hinweise geben, um Nachteile zu vermeiden
  • Die am Bau Beteiligten hinsichtlich eines Schadenspotentials sensibilisieren und ggf. organisieren
  • Kostensicherheit unterstützen
  • Terminsicherheit unterstützen
  • Im Bauablauf sich abzeichnende Sicherheitsmängel zwecks rechtzeitiger Korrektur aufzeigen
  • Gründliche Dokumentation der Schadstoffvorkommen
  • Empfehlungen für eine kosteneffiziente Sanierung und Entsorgung aufzeigen

Was wir nicht können!

Unsere umfassenden messtechnischen und gutachterlichen Leistungen mit garantiert neutraler und sachverständiger Beratung liefern Grundlagen für ein medizinische Bewertung. Sie können jedoch keine medizinische Beratung und Bewertung ersetzen. Sie kann in Abstimmung mit Medizinern und Ärzten einen unspezifischen Verdacht abklären und Zusammenhänge aufzeigen, so dass eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Behandlung durchgeführt und bei Bedarf mit einer Sanierungsmaßnahme unterstützt werden kann.

Unsere Qualifikationen

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Sachverständige sind Personen, die auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert sind. Unsere Freien Sachverständigen arbeiten für Sie gewissenhaft , unabhängig, weisungsfrei, persönlich und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unsere verantwortungsvollen, kompetenten Sachverständigen zeichnet eine ruhige und unparteiische Vorgehensweise aus. Unsere Sachverständigen klären auf ohne zu beschönigen und ergreifen auch nicht bedingungslos Partei für den Auftraggeber. Ist dieser im Unrecht, klären die Sachverständigen auch darüber auf.
Unser Fachwissen vertiefen wir durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit Sachverständigenkollegen.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich Feuchtigkeitsschäden und Schadstoffe. Gerne überzeugen wir Sie von unserer Qualifikation. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.

Und wenn es kniffelig wird?

Das Extra, das unser Leistungsspektrum abrundet! Manchmal wird es kniffelig, gerade wenn sich die Symptome nicht eindeutig auf einen Schadstoff beschränken oder der unspezifischen Verdacht nicht gleich einordnen lässt. Geht nicht, gibt es bei uns nicht! Immer auf den neuesten Stand der Technik geschult, denken und analysieren wir ganzheitlich.

Warum bin ich gesetzlich verpflichtet meine Immobilie auf Schadstoffe untersuchen zu lassen?

Die Verpflichtung ergibt sich insbesondere, wenn Sie die Immobilie nicht nur selbst nutzen sondern auch Dritte. Die am deutlichsten formulierten Verpflichtungen finden sich im Grundgesetz und in den Landesbauordnungen. Zudem nehmen eine Vielzahl von Gerichtsurteilen die Immobilienbesitzer immer stärker in die Pflicht. Genaueres erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Schadstoffe eine unterschätzte Belastung?

So vielfältig wie die Schadstoffe in unseren Häusern und unserer Umwelt sein können, so unterschiedlich können die Auswirkungen sein. Mit Wohnen, Schlafen und Arbeiten verbringen wir die meiste Zeit des Tages in Gebäuden. Umso wichtiger ist es deshalb, Gebäude so zu errichten und zu betreiben, dass sich für ihre Nutzer keine Gesundheitsgefährdungen durch Gebäudeschadstoffe ergeben. Der Gesetzgeber hat Auflagen geschaffen, die zu berücksichtigen sind, wenn bestimmte Schadstoffe vorhanden sind und auch, wenn es nötig ist, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Insbesondere die Langzeitbelastung zahlreicher Schadstoffe wird häufig unterschätzt. Bei anderen kann selbst eine kurzfristige und weniger intensive Belastung erst nach vielen Jahren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schädigungen führen. Dann ist es jedoch in vielen Fällen zu spät.
Zudem sparen Sie durch einen reibungslosen Ablauf Ihrer Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen Zeit und Kosten und optimieren so die Wirtschaftlichkeit Ihrer Projekte.
Aus diesem Grund sollte man nicht nur wegen den gesetzlichen Verpflichtungen, sondern schon aus Eigeninteresse vorsorglich aktiv werden. Die Dringlichkeit ist dabei ganz individuell zu bewerten. Ob ein akuter Handlungsbedarf oder plötzlich hervorgerufene Verunsicherung gerechtfertigt ist kann mitunter bereits in einem Telefonat geklärt werden. Bei verbleibenden Zweifeln können wir infolge unserer Bürostruktur in der Regel kurzfristig einen Ortstermin durchführen und die gebotene Dringlichkeit bewerten.

Wo kommt der Schimmel her?

Für Schimmelschäden in der Wohnung gibt es zahlreiche Ursachen. Häufig überlagern sich diese, so dass die Ursachen für die Betroffenen oft nicht eindeutig erkennbar sind.
Schimmelschäden können sowohl durch den Nutzer als auch die Baukonstruktion bzw. durch ungünstige Überschneidungen beider Ursachen entstehen. Da gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schimmel nicht ausgeschlossen werden können, sollte die Ursache zügig durch einen Sachverständigen geklärt werden.
Darüber hinaus zeigen wir Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise einer Instandsetzung auf und helfen bei Fragen zum richtigen Nutzerverhalten.

Wie sollte ich bei einem Verdacht auf Schimmel und andere Schadstoffe vorgehen?

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

  1. Kontaktaufnahme und Erkennen des Ausmaßes und Abstimmung der Vorgehensweise
  2. Begehung des Gebäudes/der Wohnung durch einen unserer Sachverständigen, Erkennung der Belastung, Dokumentation der Ergebnisse
  3. je nach Erfordernis: Probennahme mit anschließender Untersuchung im Labor.
  4. je nach Erfordernis: Mitteilung über Befund oder schriftliches Gutachten, Schadstoffkataster, usw.

Sind rein biologische Baustoffe die Lösung?

Schadstofffreies Bauen oder Renovieren ist mitunter kompliziert. Selbst als „Bio“ gekennzeichnete Stoffe sollten nicht unbedacht eingesetzt werden. Unter dem Etikett „Bio“ kann jeder verkaufen was er möchte, denn der Ausdruck ist nicht geschützt. Auch „biologische Baustoffe“ können problematisch sein, wenn die vorgeschriebenen Einbaubedingungen nicht gewährleistet sind oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr eingehalten werden können.
Beispielhaft sind Holz und Wärmedämmstoffe. Holz haben Inhaltsstoffe wie z.B. Terpene, die während des gesamten Lebenszyklus ausdünsten. Für die meisten Menschen stellen diese Inhaltsstoffe keine Beeinträchtigung dar. Einige Menschen reagieren auf diese Inhaltsstoffe jedoch sensibel und mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Ebenso wie Holz dürfen auch ökologischer Dämmstoffe nur in einem mehr oder weniger begrenzten Umfang mit Wasser in Kontakt kommen, ansonsten fangen sie an zu schimmeln und werden von holzzerstörenden Pilzen besiedelt. Ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen sind z.B. Holzweichfaserplatten, Zelluloseflocken, Schilfmatten und Schafwolle. Ihre Wärmeleitfähigkeit reicht mittlerweile an die Werte synthetischer, aber baubiologisch umstrittener Dämmstoffe wie Polystyrol (EPS, XPS), Polyurethan (PUR) oder Mineralfasern heran. Werden sie jedoch feucht – und dies ist, wie unsere Erfahrungen zeigen, beim Bauen und auch später nie ausgeschlossen – fangen sie schnell an zu verschimmeln und danach zu verrotten. Anstelle von chemischen Schadstoffen sind jetzt biologische Beeinträchtigungen vorhanden, die von ihrem gesundheitlichen Gefährdungspotenzial mindestens ähnlich einzuschätzen sind. Lediglich aufgeschäumte mineralische Schüttungen wie Perlite und Blähton sowie Schaumglas erfüllen beide Ansprüche. Sie haben jedoch den Nachteil einer ungünstigeren Wärmeleitfähigkeit, was zur Verwendung dickerer Dämmstoffschichten führt, sind relativ teuer oder lassen sich nur in steifen unflexiblen Platten verarbeiten.
Diese Beispiele lassen sich beliebig fortführen und sollen nur zeigen, dass jedes Produkt sein bevorzugtes Einsatzspektrum hat und dass bei der Verwendung die Rahmenbedingungen der jeweiligen Produkte eingehalten werden sollten. Ansonsten kann auch der Einbau von ökologischen oder biologischen Baustoffen problematisch sein können
Im Rahmen unsere Tätigkeit bieten wir gerne auch bei Neubauten unsere Beratung und Überwachung der Bauausführung an.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten sind abhängig von der Tätigkeit, die wir für Sie übernehmen sollen. Auch die Technik und die Analyseverfahren, die wir einsetzen müssen, wirken sich aus. So individuell wie die Wünsche unserer Kunden sind, so unterschiedlich sind die daraus resultierenden Kosten.
Dabei lassen wir nicht aus den Augen, welcher Kostenaufwand unsererseits wirtschaftlich zu Ihren Wünschen im Verhältnis steht.

Was ist ein Privatgutachten?

Privatgutachten werden von einer Streitpartei beauftragt. Das Privatgutachten ist die häufigste Form eines Sachverständigengutachtens. Alle Konstellationen bezüglich der streitenden Parteien sind möglich und auch üblich, z.B. Bauherr gegen Handwerker, Architekt oder Bauträger; Bauträger gegen Bauherr, Handwerker, Architekt sowie Handwerker, Architekt gegen Auftraggeber.
Das Privatgutachten benennt mögliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber den anderen am Bau beteiligten Parteien. Es ist auch zur Prozessvorbereitung wichtig, um bei Gericht die richtigen Fragen einzubringen.

Was ist ein Schiedsgutachten?

Schiedsgutachten gewinnen als Instrument außergerichtlicher Streitschlichtung eine immer größere Bedeutung. Gerichtsprozesse sind in der Regel langwierig und unterliegen einem hohen Kostenrisiko. Schiedsgutachten können helfen, langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Evtl. kann auch bereits ein Schlichtungsgespräch oder eine sachverständig Stellungnahme helfen.
Schiedsgutachten dienen der Klärung von Sachverhalten, über die die Parteien eine unterschiedliche Auffassung haben. Die Parteien unterwerfen sich den Ergebnissen des Gutachtens. Dieses Verfahren bietet sich an, wenn Probleme auf der rein technischen Ebene schnell gelöst werden sollen und die Streitparteien noch miteinander kommunizieren. Der Sachverständige wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt das Schiedsgutachten zu erstellen und wird in der Regel von beiden Parteien bezahlt. Er beginnt seine Tätigkeit nach Einzahlung des Kostenvorschusses durch beide Parteien.
Vor, während und nach einem Ortstermin hat jede Partei die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Der Sachverständige erstellt aufgrund der Feststellungen am Ortstermin und den übergebenen Unterlagen sein Gutachten. Dieses erhält jede beteiligte Partei mit der Möglichkeit sich innerhalb einer Einspruchsfrist zu äußern. Nach Ablauf der Frist werden die Einwände vom Sachverständigen bewertet und seine getroffenen Aussagen werden für die beteiligten Parteien verbindlich.

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