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Brandschutz - der Mensch im Mittelpunkt

Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und die Umsetzung der Normen bei der Planerstellung und Brandschutzmaßnahmen ist für uns nicht nur reine Pflichterfüllung, sondern ein Mindeststandard.

Wir beraten Sie individuell und erarbeiten für Sie Lösungen und Konzepte,
die auf Ihre Interessen, Wünsche und Ideen abgestimmt sind.

In der Praxis können Brandschäden nicht nur Gebäude betreffen, sondern auch zu
existenzbedrohenden Situationen für kleine und mittlere Unternehmen führen z.B.
wenn :

  • Zahlungen von Versicherern ausbleiben,
  • wenn Konventionalstrafen verhängt wurden
  • wenn Produktionsausfall zum Verlust von Aufträgen oder Kunden führt

Bei Personenschäden in einem Brandfall können gegen die Unternehmensleitung sogar strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Unsere Leistungen für Sie.

  • Beratung zu Fragen des baulichen Brandschutzes
    B. bei der Planung von Neu- und Umbauten
  • Erstellen und Aktualisieren von:
    • Brandschutzkonzepten
    • Feuerwehrplänen
    • Feuerwehrlaufkarten
    • Brandschutzordnungen
    • Flucht- und Rettungswegplänen
    • Dokumentation für Brandschottungen
  • Abstimmung mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes
    (Aufsichtsbehörden, Feuerwehr, Feuerversicherer)

Externer Brandschutzbeauftragter

  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Empfehlungen zur Mängelbeseitigung
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Konzeption einer sinnvollen Flucht- und Rettungswegbeschilderung in Ihrem
    Unternehmen
  • Organisieren von Brandschutzübungen
  • Organisieren der Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfern und Schulung
    von Mitarbeitern

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der „besonderen Art und Nutzung“ eines Gebäudes oder der Anwendung der Industriebaurichtlinie verpflichtend werden. Für Verkaufsstätten von mehr als 2000 m² sind in einigen Bundesländern ebenfalls Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben (siehe Verkaufsstättenverordnung).

Die eingehende Beratung durch einen externen Brandschutzbeauftragten oder besser noch dessen Bestellung ist nachdrücklich zu empfehlen. Versicherungen honorieren gut organisierten Brandschutz.

Der Ablauf eines Brandschutzprojektes

1. Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung, des Planungsumfangs und inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind
  • Festlegung der Aufgabenverteilung
  • Bestandsaufnahme vor Ort und
  • Auswerten von Bauakten

2. Vorplanung

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchter Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich der Möglichkeiten beim abwehrenden Brandchutz und Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
  • Stichpunktartiges Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
  • Erarbeitung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
  • Ermittlung von Brandlasten vor Ort
  • Auswerten von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrenstoffen
  • Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege

3. Entwurfsplanung

  • Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
  • Mitwirkung bei der Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr
  • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung
  • Festlegen der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
  • Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden

4. Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften
  • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagetechnischen Konzeptes
  • Begründen von Abweichungen
  • Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
  • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs

5. Ausführungsplanung

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutz- technischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
    Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage („Lüftungsgesuch“)
  • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes
  • Mitwirken bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall
  • Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern

6. Vorbereiten der Vergabe

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile des Leistungsverzeichnisses
  • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
  • Mitwirken bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm

7. Mitwirken bei der Vergabe

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutzrelevanten Teile der Leistungsverzeichnisse

8. Bauüberwachung

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme
  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle
  • Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix

9. Objektbetreuung

  • Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne
  • Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
  • Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten:

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Die häufigsten Ursachen für die Erfordernis zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts liegt im Neubau oder einer Nutzungsänderung eines Gebäudes.

In beiden Fällen muss für die geplante Nutzung das gesamte Thema Brandschutz aus baurechtlichen Sicht ausgearbeitet und geplant werden. Der Inhalt eines Brandschutzkonzepts geht aus der vfdb Richtlinie 01-01 (Brandschutzkonzept) hervor.

Hier werden alle relevanten Kenngrößen des vorbeugenden Brandschutzes sowohl baurechtlichen als auch arbeitsschutzrechtlicher Art aufgeführt. Beide Betrachtungen haben ihren Ursprung in unterschiedlichen Rechtsnormen, führen jedoch bei der Prüfung unterschiedlicher Institutionen zu den selben Mängeln.

Ein professionelles Brandschutzkonzept enthält also alle baurechtlich relevanten Details wie Angaben zu Decken, Wänden, Türen, Fenstern, Rettungsweglängen, Rettungswegbreiten, notwendigen Fluren und Treppen sowie Alarmierungseinrichtungen zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes. Ebenso müssen die aus dem Arbeitsschutzgesetz und den daraus resultierenden Konkretisierungen aus den Arbeitsstättenrichtlinien wie die Auflagen zur Erstellung einer Brandschutzordnung oder zur Installation von Feuerlöschern in ausreichender Anzahl festgeschrieben werden.

Alle relevanten Angaben zum Brandschutz müssen dann noch auf den Gebäudeplänen grafisch visualisiert werden. Dieser Teil hilft allen anderen am Bau des Gebäudes Beteiligten schnell zu sehen, auf welche brandschutztechnischen Details für ihr Gewerk zu achten ist.

Schließlich wird das Brandschutzkonzept neben dem Baugesuch als Genehmigungsgrundlage bei der Baurechtsbehörde eingereicht. Nachträgliche Änderungen bei der Bauausführung, welche den Brandschutz betreffen, müssen somit laufend ergänzt und nachgenehmigt werden.

Wann benötigen Sie ein Brandschutzkonzept?

Beim Neubau oder der Veränderung der Art der Nutzung eines Gebäudes muss der Brandschutz grundsätzlich neu bewertet werden.

Beim Neubau sind insbesondere Sonderbauten nach §38 (2) Landesbauordnung Baden-Württemberg für die spezielle Prüfung des Brandschutzes vorgesehen. Führt die Baurechtsbehörde eine Brandverhütungsschau durch, kann bei begründeter Gefährdung ebenfalls die Forderungen nach einem Brandschutzkonzept entstehen.

Meistens warten Architekten oder Bauherren erst auf die Anforderung der Genehmigungsbehörde, welche immer mit einer sehr kurzen Frist verbunden ist.

Dies führt leider häufig zu erhöhtem Zeitdruck bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts, eventuell auch zu Planungsfehlern mit Haftungsfolgen. Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und im Extremfall rechtliche Konsequenzen bei Ihrem Bauvorhaben und prüfen Sie frühzeitig mit uns den vorbeugenden Brandschutz für Ihr Objekt.

Was ist ein Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis kann als eine vereinfachte Form des Brandschutzkonzeptes betrachtet werden.

Um einen Brandschutznachweis zu erstellen, werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen mit den realen Gegebenheiten verglichen und bewertet. Das Ergebnis ist ein kurzer verbaler und zeichnerischer Nachweis. Aufgrund seiner recht einfachen und skizzenhaften Eigenschaften, ist ein Brandschutznachweis lediglich für Neubauvorhaben geeignet, welche keine wesentlichen Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen aufweisen.

Wie wird ein Brandschutzkonzept erstellt?

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erfordert viele Informationen zum betreffenden Objekt sowie Know-How zu den gesetzlichen Anforderungen bezüglich des Brandschutzes:

  1. Durch eine vor Ort Begehung müssen eine Reihe von Faktoren einer Risikoanalyse ermittelt und bewertet werden. Die Risikoanalyse geht einher mit der sog. Ermittlung der Beurteilungsgrundlagen wie der Art und Nutzung des Gebäudes, der Anzahl und Belegung von Personen sowie der Bauweise des Gebäudes. Zur Riskioanalyse gehören beispielsweise die Art und Summe der Brandlasten, die Gefahren einer Brandentstehung, das Verhalten von Baustoffen und Bauteilen im Falle eines Brandes sowie die Risiken der Brandausbreitung.
  2. Der nächste Schritt beinhaltet die Ermittlung der Schutzziele. Gesetzliche Grundlage eines Brandschutzkonzeptes bilden die jeweiligen Landesbauordnungen der Länder und die dazugehörigen Sonderbauvorschriften. In den Landesbauordnungen sind die gesetzlichen Schutzziele des Brandschutzes definiert. Man spricht auf von den Schutzzielen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Hinzukommen jedoch auch Schutzziele aus privatrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel der Sachversicherer sowie Schutzziele aus privatem Interesse der Besitzer oder Betreiber verschiedener Gebäude.
  3. Der dritte Schritt umfasst die Sammlung und Bestimmung aller maßgeblichen Vorschriften, Normen und Regeln für das Objekt. Hierzu zählen insbesondere die jeweiligen Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Verordnungen wie zum Beispiel die Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung in Baden-Württemberg, Deutsche Normen, Vorschriften zum Arbeitsschutz und privatrechtliche sowie versicherungsgrechtliche Regelungen.
  4. Als nächstes findet die bauordnungsrechtliche Einordnung statt, welche zur eindeutigen Identifizierung der Gebäudeklasse aufgrund von Fläche, Höhe und Nutzung des Gebäudes dient. Die Nutzung des Gebäudes stellt hierbei eine wichtige Komponente dar, da sich hieraus wiederum weitere Sonderbauvorschriften beispielsweise für Versammlungsstätten, Schulen oder Hochhäuser ergeben.
  5. Nun folgt die zeichnerische Darstellung der brandschutztechnischen Anforderungen in den Plänen des Architekten. Es ist darauf zu achten, dass nicht zu viele Details im Plan eingezeichnet werden, sodass alle am Bau Beteiligten Fachplaner schnell und übersichtlich erkennen können, an welchen Stellen sie für ihr Gewerk brandschutzrelevante Vorkehrungen treffen müssen.
  6. Final müssen dann alle gesammelten Informationen in einem verbalen Textteil niedergeschrieben werden. Hierfür gibt es keine explizite vorgeschriebene Form oder Gliederung. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch zahlreiche Brandschutzexperten mit dieser Thematik beschäftigt, weshalb mittlerweile nützliche Fachliteratur für die Erstellung von Brandschutzkonzepten wie beispielsweise die „vfdb Richtlinie 01-01 (Brandschutzkonzept)“ verfügbar sind.

Was macht ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz?

Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz verfügt über die Fähigkeiten und Kenntnisse Brandschutznachweis, Brandschutzkonzepte sowie Brandschutzgutachten zu erstellen.

Diese basieren auf der Risikoanalyse, der Ermittlung der Schutzziele sowie der Beurteilungsgrundlagen und der bauordnungsrechtlichen Einordnung. Am Ende halten Sie einen umfangreichen schriftlichen Textteil sowie ggf. gezeichnete Pläne Ihres Objektes in den Händen.

Das Brandschutzkonzept genügt den Ansprüchen für eine Vorlage zur Baugenehmigung. Ebenso liefert das Brandschutzkonzept die Leitplanken in denen sich der Bauherr mit der Ausführung seines Gebäudes bewegen darf.

Aber Vorsicht! Der Begriff des Fachplaners für vorbeugenden Brandschutz ist nicht geschützt.

Es wird empfohlen sich als Auftraggeber einen Nachweis über die erforderliche Qualifikation zeigen zu lassen. Ausbildungen zum Fachplaner können u.a. beim TÜV, bei der DEKRA oder bei EIPOS absolviert werden.

Was ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz NICHT ist:

Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz ist in erster Linie kein Brandschutzsachverständiger. Hierfür ist eine Weiterbildung zum Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz notwendig. Dennoch kann ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz mit ausreichender Erfahrung Stellungnahmen und Gutachten zu Brandschutzfragestellungen verfassen.  Ebenso ist ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz kein Brandschutzbeauftragter. Auch hierfür bedarf es einer weiteren Fortbildung.

Das Team von Brandschutzlösungen verfügt sowohl über die Ausbildung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz als auch zum Brandschutzbeauftragten.

Welche Gesetze müssen für Brandschutzkonzepte beachtet werden?

Pauschal kann keine Aussage zu den erforderlichen Gesetzen und Richtlinien für ein Brandschutzkonzept getroffen werden. Es hängt vom Einzelfall ab, welche Rechtsvorschriften hier herangezogen werden müssen.

Grundsätzlich ist Brandschutz Ländersache. Das heißt, dass jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften hat und hier durchaus signifikante Unterschiede zur Bewertung gleicher Sachverhalte vorliegen. Die Landesbauordnungen bilden somit die Grundlage für den Brandschutz.

Folgende relevante Vorschriften, Normen und Regeln können für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wichtig sein:

  • bauordnungsrechtliche Vorschriften und Richtlinien z.B. Landesbauordnung, Verordnungen, Sonderbauvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Denkmalschutz, Waldgesetz, etc.
  • Normen und Regeln der Technik z.B. DIN (EN), DIN VDE, DVGW, etc.
  • arbeitsstättenrechliche Vorschriften z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, etc.
  • privatrechtliche und versicherungsrechtliche Regelungen z.B. Verband der Sachversicherer, Verband der Elektrotechnik, betriebseigene Vorgaben, etc.

Was kostet ein Brandschutzkonzept?

In der Regel verlangen Ersteller von Brandschutzkonzepten, ähnlich wie Architekten, ein Honorar. Dieses Honorar setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die AHO-Fachkommission „Brandschutz“ hat hierzu einen Vorschlag zur Bewertung des Leistungsbildes und der Honorierung im Brandschutz erarbeitet.

Maßgeblich für die Berechnungen zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts sind demnach die Bruttogrundfläche aller Geschosse und Nutzungseinheiten. Hinzukommen sog. Nutzungsbeiwerte die je nach Art der genutzten Fläche herangezogen werden. Hierzu gehören z.B. Bewertungen des Brandschutzes für Industriebauten, Schulen, Beherbergungsstätten oder Büro und Verwaltungsgebäude. Des Weiteren werden in die Berechnungsformel noch sog. Schwierigkeitsbeiwerte für die Erstellung des Brandschutzkonzepts wie zum Beispiel für Projekte mit mehreren Nutzungen, besondere Genehmigungsverfahren, Bestandsbauten oder ungeregelte Sonderbauten, hineingerechnet.

Je nach Leistungsphase für die das Brandschutzkonzept erstellt wird, meistens sind es die Leistungsphasen 1-4, wird dann der entsprechende Prozentsatz der jeweiligen Leistungsphase von der errechneten Gesamtsumme als Honorar verlangt.

Die Praxis zeigt, dass angebotene Honorare für die Erstellung von Brandschutzkonzepten teilweise sehr große Unterschiede aufweisen. Lassen Sie sich am Besten die Qualifikationen des Fachplaners vorweisen.

Zudem kann es sinnvoll sein, ein Vorabtelefonat oder sogar vor Orttermin mit dem Brandschutzexperten zu vereinbaren, um bereits beim ersten Gespräch einschätzen zu können, ob eine Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen wird.

Auch im vorbeugenden Brandschutz gilt: So viel wie nötig, so professionell wie möglich.

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