In der Regel verlangen Ersteller von Brandschutzkonzepten, ähnlich wie Architekten, ein Honorar. Dieses Honorar setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die AHO-Fachkommission „Brandschutz“ hat hierzu einen Vorschlag zur Bewertung des Leistungsbildes und der Honorierung im Brandschutz erarbeitet.
Maßgeblich für die Berechnungen zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts sind demnach die Bruttogrundfläche aller Geschosse und Nutzungseinheiten. Hinzukommen sog. Nutzungsbeiwerte die je nach Art der genutzten Fläche herangezogen werden. Hierzu gehören z.B. Bewertungen des Brandschutzes für Industriebauten, Schulen, Beherbergungsstätten oder Büro und Verwaltungsgebäude. Des Weiteren werden in die Berechnungsformel noch sog. Schwierigkeitsbeiwerte für die Erstellung des Brandschutzkonzepts wie zum Beispiel für Projekte mit mehreren Nutzungen, besondere Genehmigungsverfahren, Bestandsbauten oder ungeregelte Sonderbauten, hineingerechnet.
Je nach Leistungsphase für die das Brandschutzkonzept erstellt wird, meistens sind es die Leistungsphasen 1-4, wird dann der entsprechende Prozentsatz der jeweiligen Leistungsphase von der errechneten Gesamtsumme als Honorar verlangt.
Die Praxis zeigt, dass angebotene Honorare für die Erstellung von Brandschutzkonzepten teilweise sehr große Unterschiede aufweisen. Lassen Sie sich am Besten die Qualifikationen des Fachplaners vorweisen.
Zudem kann es sinnvoll sein, ein Vorabtelefonat oder sogar vor Orttermin mit dem Brandschutzexperten zu vereinbaren, um bereits beim ersten Gespräch einschätzen zu können, ob eine Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen wird.
Auch im vorbeugenden Brandschutz gilt: So viel wie nötig, so professionell wie möglich.