Gutachten

Unsere Erfahrung für ihr Recht.

Nutzen Sie unsere Erfahrung.

Als Sachverständiger helfen wir Ihnen gerne

  • Baumängel frühzeitig zu erkennen
  • größere Schäden zu vermeiden
  • Ihre Ansprüche zu dokumentieren

Baumängel haben ihre Ursache in Fehlern bei der Planung, Ausführung und Material-
herstellung. Sie werden sich daher nie gänzlich ausschließen lassen, denn Häuser
werden von Menschen geschaffen.

In der Praxis kommen häufig gleich mehrere Mängel als Ursache von Schäden in
Betracht. Hier ist qualifiziertes Fachwissen, Kenntnisse von Bauabläufen, analytisches
Denkvermögen und Erfahrung erforderlich. Als Sachverständiger stellen wir all Dies in
Ihre Dienste. Wir erkennen, dokumentieren und benennen die Ursache der Mängel.

Unsere Leistungen für Sie.

  • Qualitätssicherung
  • Begleitung bei Abnahmen
  • Sichtung und Dokumentation von Schäden an Gebäuden
  • Begutachtung von Gewerken z.B.:
    • Bauwerksabdichtung
    • Dächer
    • Holzbau
    • Kraftbetätigte Tore
    • Kraftbetätigte Fenster und Türen
    • Wärme- und Feuchtigkeitsschäden

Externer Brandschutzbeauftragter

Die Erfahrung zeigt, dass Mängel mehrheitlich bereits in der Gewährleistungsfrist erkennbar werden. Ganz gleich welche Art der Gewährleistungsfrist Sie mit Ihrem Vertragspartner vereinbart haben, wir helfen Ihnen.
Wir dokumentieren den Schaden, damit Sie es einfacher haben Ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Hierfür ist es natürlich sehr wichtig, dass Sie uns frühzeitig vor Auslaufen der Gewährleistungsfrist beauftragen. Natürlich prüfen wir in diesem Fall auch gerne die Sanierungsvorschläge der Verursacher und überwachen die Beseitigung.
Sollte die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sein, so beschränkt sich unsere Dienstleistung für Sie nicht nur auf das Erkennen, Dokumentieren und die Ursachenermittlung. Wir unterbreiten Ihnen Sanierungsvorschläge, schätzen die Kosten für Sie und überwachen die Beseitigung.

Wichtig in jedem Falle für Sie:

  • Rasches und sachkundiges Handeln vermeidet weitere Folgeschäden und
    damit – nicht selten erhebliche – Folgekosten sowie zukünftige Schäden.
  • Besser ein Gutachter, als der Gang zu Gericht.

 

Zögern sie also nicht, sprechen Sie uns gleich an!

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten:

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Die häufigsten Ursachen für die Erfordernis zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts liegt im Neubau oder einer Nutzungsänderung eines Gebäudes.

In beiden Fällen muss für die geplante Nutzung das gesamte Thema Brandschutz aus baurechtlichen Sicht ausgearbeitet und geplant werden. Der Inhalt eines Brandschutzkonzepts geht aus der vfdb Richtlinie 01-01 (Brandschutzkonzept) hervor.

Hier werden alle relevanten Kenngrößen des vorbeugenden Brandschutzes sowohl baurechtlichen als auch arbeitsschutzrechtlicher Art aufgeführt. Beide Betrachtungen haben ihren Ursprung in unterschiedlichen Rechtsnormen, führen jedoch bei der Prüfung unterschiedlicher Institutionen zu den selben Mängeln.

Ein professionelles Brandschutzkonzept enthält also alle baurechtlich relevanten Details wie Angaben zu Decken, Wänden, Türen, Fenstern, Rettungsweglängen, Rettungswegbreiten, notwendigen Fluren und Treppen sowie Alarmierungseinrichtungen zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes. Ebenso müssen die aus dem Arbeitsschutzgesetz und den daraus resultierenden Konkretisierungen aus den Arbeitsstättenrichtlinien wie die Auflagen zur Erstellung einer Brandschutzordnung oder zur Installation von Feuerlöschern in ausreichender Anzahl festgeschrieben werden.

Alle relevanten Angaben zum Brandschutz müssen dann noch auf den Gebäudeplänen grafisch visualisiert werden. Dieser Teil hilft allen anderen am Bau des Gebäudes Beteiligten schnell zu sehen, auf welche brandschutztechnischen Details für ihr Gewerk zu achten ist.

Schließlich wird das Brandschutzkonzept neben dem Baugesuch als Genehmigungsgrundlage bei der Baurechtsbehörde eingereicht. Nachträgliche Änderungen bei der Bauausführung, welche den Brandschutz betreffen, müssen somit laufend ergänzt und nachgenehmigt werden.

Wann benötigen Sie ein Brandschutzkonzept?

Beim Neubau oder der Veränderung der Art der Nutzung eines Gebäudes muss der Brandschutz grundsätzlich neu bewertet werden.

Beim Neubau sind insbesondere Sonderbauten nach §38 (2) Landesbauordnung Baden-Württemberg für die spezielle Prüfung des Brandschutzes vorgesehen. Führt die Baurechtsbehörde eine Brandverhütungsschau durch, kann bei begründeter Gefährdung ebenfalls die Forderungen nach einem Brandschutzkonzept entstehen.

Meistens warten Architekten oder Bauherren erst auf die Anforderung der Genehmigungsbehörde, welche immer mit einer sehr kurzen Frist verbunden ist.

Dies führt leider häufig zu erhöhtem Zeitdruck bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts, eventuell auch zu Planungsfehlern mit Haftungsfolgen. Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und im Extremfall rechtliche Konsequenzen bei Ihrem Bauvorhaben und prüfen Sie frühzeitig mit uns den vorbeugenden Brandschutz für Ihr Objekt.

Was ist ein Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis kann als eine vereinfachte Form des Brandschutzkonzeptes betrachtet werden.

Um einen Brandschutznachweis zu erstellen, werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen mit den realen Gegebenheiten verglichen und bewertet. Das Ergebnis ist ein kurzer verbaler und zeichnerischer Nachweis. Aufgrund seiner recht einfachen und skizzenhaften Eigenschaften, ist ein Brandschutznachweis lediglich für Neubauvorhaben geeignet, welche keine wesentlichen Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen aufweisen.

Wie wird ein Brandschutzkonzept erstellt?

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erfordert viele Informationen zum betreffenden Objekt sowie Know-How zu den gesetzlichen Anforderungen bezüglich des Brandschutzes:

  1. Durch eine vor Ort Begehung müssen eine Reihe von Faktoren einer Risikoanalyse ermittelt und bewertet werden. Die Risikoanalyse geht einher mit der sog. Ermittlung der Beurteilungsgrundlagen wie der Art und Nutzung des Gebäudes, der Anzahl und Belegung von Personen sowie der Bauweise des Gebäudes. Zur Riskioanalyse gehören beispielsweise die Art und Summe der Brandlasten, die Gefahren einer Brandentstehung, das Verhalten von Baustoffen und Bauteilen im Falle eines Brandes sowie die Risiken der Brandausbreitung.
  2. Der nächste Schritt beinhaltet die Ermittlung der Schutzziele. Gesetzliche Grundlage eines Brandschutzkonzeptes bilden die jeweiligen Landesbauordnungen der Länder und die dazugehörigen Sonderbauvorschriften. In den Landesbauordnungen sind die gesetzlichen Schutzziele des Brandschutzes definiert. Man spricht auf von den Schutzzielen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Hinzukommen jedoch auch Schutzziele aus privatrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel der Sachversicherer sowie Schutzziele aus privatem Interesse der Besitzer oder Betreiber verschiedener Gebäude.
  3. Der dritte Schritt umfasst die Sammlung und Bestimmung aller maßgeblichen Vorschriften, Normen und Regeln für das Objekt. Hierzu zählen insbesondere die jeweiligen Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Verordnungen wie zum Beispiel die Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung in Baden-Württemberg, Deutsche Normen, Vorschriften zum Arbeitsschutz und privatrechtliche sowie versicherungsgrechtliche Regelungen.
  4. Als nächstes findet die bauordnungsrechtliche Einordnung statt, welche zur eindeutigen Identifizierung der Gebäudeklasse aufgrund von Fläche, Höhe und Nutzung des Gebäudes dient. Die Nutzung des Gebäudes stellt hierbei eine wichtige Komponente dar, da sich hieraus wiederum weitere Sonderbauvorschriften beispielsweise für Versammlungsstätten, Schulen oder Hochhäuser ergeben.
  5. Nun folgt die zeichnerische Darstellung der brandschutztechnischen Anforderungen in den Plänen des Architekten. Es ist darauf zu achten, dass nicht zu viele Details im Plan eingezeichnet werden, sodass alle am Bau Beteiligten Fachplaner schnell und übersichtlich erkennen können, an welchen Stellen sie für ihr Gewerk brandschutzrelevante Vorkehrungen treffen müssen.
  6. Final müssen dann alle gesammelten Informationen in einem verbalen Textteil niedergeschrieben werden. Hierfür gibt es keine explizite vorgeschriebene Form oder Gliederung. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch zahlreiche Brandschutzexperten mit dieser Thematik beschäftigt, weshalb mittlerweile nützliche Fachliteratur für die Erstellung von Brandschutzkonzepten wie beispielsweise die „vfdb Richtlinie 01-01 (Brandschutzkonzept)“ verfügbar sind.

Was macht ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz?

Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz verfügt über die Fähigkeiten und Kenntnisse Brandschutznachweis, Brandschutzkonzepte sowie Brandschutzgutachten zu erstellen.

Diese basieren auf der Risikoanalyse, der Ermittlung der Schutzziele sowie der Beurteilungsgrundlagen und der bauordnungsrechtlichen Einordnung. Am Ende halten Sie einen umfangreichen schriftlichen Textteil sowie ggf. gezeichnete Pläne Ihres Objektes in den Händen.

Das Brandschutzkonzept genügt den Ansprüchen für eine Vorlage zur Baugenehmigung. Ebenso liefert das Brandschutzkonzept die Leitplanken in denen sich der Bauherr mit der Ausführung seines Gebäudes bewegen darf.

Aber Vorsicht! Der Begriff des Fachplaners für vorbeugenden Brandschutz ist nicht geschützt.

Es wird empfohlen sich als Auftraggeber einen Nachweis über die erforderliche Qualifikation zeigen zu lassen. Ausbildungen zum Fachplaner können u.a. beim TÜV, bei der DEKRA oder bei EIPOS absolviert werden.

Was ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz NICHT ist:

Ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz ist in erster Linie kein Brandschutzsachverständiger. Hierfür ist eine Weiterbildung zum Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz notwendig. Dennoch kann ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz mit ausreichender Erfahrung Stellungnahmen und Gutachten zu Brandschutzfragestellungen verfassen.  Ebenso ist ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz kein Brandschutzbeauftragter. Auch hierfür bedarf es einer weiteren Fortbildung.

Das Team von Brandschutzlösungen verfügt sowohl über die Ausbildung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz als auch zum Brandschutzbeauftragten.

Welche Gesetze müssen für Brandschutzkonzepte beachtet werden?

Pauschal kann keine Aussage zu den erforderlichen Gesetzen und Richtlinien für ein Brandschutzkonzept getroffen werden. Es hängt vom Einzelfall ab, welche Rechtsvorschriften hier herangezogen werden müssen.

Grundsätzlich ist Brandschutz Ländersache. Das heißt, dass jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften hat und hier durchaus signifikante Unterschiede zur Bewertung gleicher Sachverhalte vorliegen. Die Landesbauordnungen bilden somit die Grundlage für den Brandschutz.

Folgende relevante Vorschriften, Normen und Regeln können für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wichtig sein:

  • bauordnungsrechtliche Vorschriften und Richtlinien z.B. Landesbauordnung, Verordnungen, Sonderbauvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Denkmalschutz, Waldgesetz, etc.
  • Normen und Regeln der Technik z.B. DIN (EN), DIN VDE, DVGW, etc.
  • arbeitsstättenrechliche Vorschriften z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, etc.
  • privatrechtliche und versicherungsrechtliche Regelungen z.B. Verband der Sachversicherer, Verband der Elektrotechnik, betriebseigene Vorgaben, etc.

Was kostet ein Brandschutzkonzept?

In der Regel verlangen Ersteller von Brandschutzkonzepten, ähnlich wie Architekten, ein Honorar. Dieses Honorar setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die AHO-Fachkommission „Brandschutz“ hat hierzu einen Vorschlag zur Bewertung des Leistungsbildes und der Honorierung im Brandschutz erarbeitet.

Maßgeblich für die Berechnungen zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts sind demnach die Bruttogrundfläche aller Geschosse und Nutzungseinheiten. Hinzukommen sog. Nutzungsbeiwerte die je nach Art der genutzten Fläche herangezogen werden. Hierzu gehören z.B. Bewertungen des Brandschutzes für Industriebauten, Schulen, Beherbergungsstätten oder Büro und Verwaltungsgebäude. Des Weiteren werden in die Berechnungsformel noch sog. Schwierigkeitsbeiwerte für die Erstellung des Brandschutzkonzepts wie zum Beispiel für Projekte mit mehreren Nutzungen, besondere Genehmigungsverfahren, Bestandsbauten oder ungeregelte Sonderbauten, hineingerechnet.

Je nach Leistungsphase für die das Brandschutzkonzept erstellt wird, meistens sind es die Leistungsphasen 1-4, wird dann der entsprechende Prozentsatz der jeweiligen Leistungsphase von der errechneten Gesamtsumme als Honorar verlangt.

Die Praxis zeigt, dass angebotene Honorare für die Erstellung von Brandschutzkonzepten teilweise sehr große Unterschiede aufweisen. Lassen Sie sich am Besten die Qualifikationen des Fachplaners vorweisen.

Zudem kann es sinnvoll sein, ein Vorabtelefonat oder sogar vor Orttermin mit dem Brandschutzexperten zu vereinbaren, um bereits beim ersten Gespräch einschätzen zu können, ob eine Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen wird.

Auch im vorbeugenden Brandschutz gilt: So viel wie nötig, so professionell wie möglich.

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